ENERGIEAUSWEIS

Ein Energieausweis ist beim Hausverkauf gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Zudem müssen die Kennwerte in Immobilienanzeigen genannt werden.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Sofern Ihr Gebäude nach 1977 gebaut wurde, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. In allen anderen Fällen ist ein Bedarfsausweis verbindlich vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied?
Der Bedarfsausweis spiegelt den Gebäudezustand und die technische Ausstattung des Hauses am objektivsten wieder. Der Kennwert wird dabei mittels einer umfangreichen Berechnung ermittelt. Da alle Daten durch einen Fachmann direkt vor Ort erhoben werden, kann dieser Ausweistyp immer problem- und risikolos erstellt werden. Die Haftung für die Richtigkeit übernimmt dabei der Aussteller.

Beim günstigeren Verbrauchsausweis müssen alle notwendigen Daten durch den Eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt anhand der Verbrauchsabrechnungen für die letzten drei Jahre. Die Energieklasse ist daher stark nutzerabhängig und spiegelt häufig den energetischen Zustand des Gebäudes nicht wieder. Zudem liegt die Haftung für die Richtigkeit des Energieausweises beim Eigentümer.

und so funktioniert's

Sie können den Energieausweis bequem online bestellen.

Bei einem Bedarfsausweis werden alle erforderlichen Daten von einem qualifizierten Mitarbeiter direkt vor Ort erhoben. Anschließend erfolgt die Berechnung des Ausweises mittels zertifizierter Software.

Für einen Verbrauchsausweis senden Sie uns bitte die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre zu. Diese werden anschließend durch uns geprüft. Bei Plausibilität erfolgt die Ausstellung des Energieausweise auf Grundlage Ihrer Daten.

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