Energieausweis: Bedarfsausweis
für Einfamilienhäuser
Kann immer erstellt werden und ist immer zulässig: Begutachtung vor Ort, Erfassung der wesentlichen Daten, Berechnung mittels zertifizierter Software.
Energieausweis: Verbrauchsausweis
für Einfamilienhäuser
Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre erforderlich. Nicht möglich, wenn der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt oder in den letzten drei Jahren der Energieträger (Erdgas, Heizöl usw.) gewechselt wurde.